Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von BEB Consulting AG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die BEB Consulting AG mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn BEB Consulting AG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn BEB Consulting AG auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

  • 2 Leistungen

(1) BEB Consulting AG erbringt Coaching- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmer in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Unternehmensaufbau und Unternehmensführung. Zu den angebotenen Dienstleistungen zählen auch Seminare, Events und Schulungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet BEB Consulting AG dem Kunden jedoch nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von BEB Consulting AG zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch BEB Consulting AG, bleibt der Vergütungsanspruch von BEB Consulting AG unberührt.

(3) In Bezug auf die von BEB Consulting AG zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht BEB Consulting AG hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) BEB Consulting AG ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(5) Sofern zwischen BEB Consulting AG und dem Kunden sogenannte Video-Calls vereinbart werden, sind die vereinbarten Termine verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Übertragung oder Nachholung. Dies gilt nicht, wenn die Hinderungsgründe aus der Sphäre von BEB Consulting AG stammen.

(6) Der Kunde hat die für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von BEB Consulting AG erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc) stets zu gewährleisten.

(7) Die Buchung unserer Seminare und Veranstaltungen erfolgt stets verbindlich.

(8) Der Veranstaltungsort ist in der aktuellen Veranstaltungsbeschreibung oder im Bestätigungsschreiben angegeben, bei Firmenveranstaltungen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(9) BEB Consulting AG ist berechtigt, Veranstaltungs-/Seminaruhrzeiten im angemessenen Rahmen einseitig anzupassen. Die Anpassung wird dem Kunden gegebenenfalls spätestens 7 Tage im Voraus mitgeteilt. Die Gesamtveranstaltungsdauer wird dabei nicht reduziert.

(10) BEB Consulting AG ist berechtigt, Seminare, Schulungen und anderweitige Vor-Ort-Veranstaltungen im Fall entgegenstehender behördlicher Auflagen (zB bei Pandemien) auch onlinebasiert gegenüber dem Kunden zu erbringen.  Insoweit gilt Absatz 6 entsprechend.

(11) Sämtliche mit den von BEB Consulting AG gebuchten Dienstleistungen einhergehenden notwendigen Spesen (zB Anfahrt, Übernachtungen, etc) sind vom Kunden separat zu tragen.

  • 3 Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen BEB Consulting AG und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

  • 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von BEB Consulting AG angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine BEB Consulting AG erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde BEB Consulting AG nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. CBEB Consulting AG stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(4) BEB Consulting AG stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an BEB Consulting AG zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

  • 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

(5) Im Falle des behördlichen Verbots bereits gebuchter und bestätigter Veranstaltungen oder behördlicher Beschränkungen / Auflagen (zB während Pandemien, höherer Gewalt) ist BEB Consulting AG berechtigt, dem Kunden mit 6o-tägigem Vorlauf binnen 12 Monaten nach dem Termin der abgesagten Veranstaltung eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Erst wenn binnen dieses Zeitraums kein Ersatzangebot erfolgt, ist der Kunde zum Rücktritt/Kündigung berechtigt. Ausgenommen davon ist der Rücktritt/Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung (z.B. www.erv.de).

  • 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch BEB Consulting AG beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei BEB Consulting AG eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei BEB Consulting AG vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält BEB Consulting AG sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber BEB Consulting AG in Verzug, ist BEB Consulting AG berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. BEB Consulting AG wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

  • 7 Erfüllung

(1) BEB Consulting AG wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. BEB Consulting AG ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist BEB Consulting AG gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von BEB Consulting AG unberührt.

  • 8 Verhalten und Rücksichtnahme, Hausrecht

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde ist bei Teilnahme an unseren Programmen und Veranstaltungen verpflichtet, den störungsfreien Fortgang an unseren Programmen und Veranstaltungen zu gewährleisten und unseren Anweisungen unmittelbar Folge zu leisten. Bei wiederholt festgestelltem Verstoß gegen eine einmal erteilte Anweisung sind wir berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der entsprechenden Teilnahme auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen unberührt.

  • 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von BEB Consulting AG erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von BEB Consulting AG für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die BEB Consulting AG nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an BEB Consulting AG über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(5) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.

  • 10 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von BEB Consulting AG anderweitig eingeräumt.

  • 11 Haftung

(1) BEB Consulting AG haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BEB Consulting AG nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet BEB Consulting AG nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

  • 12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von BEB Consulting AG maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen BEB Consulting AG und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von BEB Consulting AG. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von BEB Consulting AG.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. BEB Consulting AG und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 12.10.2023 © Vervielfältigung verboten